dann wird mein carbon .:R heckspoiler ja bald ne rarität sein und ich kann ihn zum möderkurs hier anbieten
wobei ich ja schon heiss drauf bin, ihn selbst zu verbauen!
aber mal im ernst.....vw wird sich was dabei denken! mehr oder weniger!
da wir nun schon einen user MIT .:R, aber OHNE .:R DKS haben, kann dieser ja mal freundlich beim
fragen
vw und auch die händler haben eine klausel in den verträgen stehen "änderungen vorbehalten"!
natürlich ist es schade, dass ihr nun den kleinen spoiler drauf habt, aber wenn z.b. ein modelljahreswechsel ansteht, freuen sich alle, weil es mehr gibt!
leute die dann fahrzeuge haben, die einen tag vor dem "wechsel" sind auch in der arsch gekniffen und heulen nicht rum!
Ich denke auch wir werden Pech haben .
Erstmal abwarten, das der Freundliche deswegen von Sich gibt - desweiteren steht der Modell Jahreswechsel ja erst an, bis zur KW 22 ist es ja noch ein bisschen hin.
Also immer ruhig bleiben
diese änderung scheint aber nicht mit dem modelljahreswechsel einherzugehen!
sondern kommt durch probleme beim zulieferer zu tage!
das mit dem modelljahreswechsel war nur ein beispiel, weil das ist es mit den änderungen genauso,
weil man bei bestellung nicht sicher sein kann, welches MJ man wirklich bekommt!
und wie schon bei MT steht....vw und die händler sind da rechtlich auf der sicheren seite!!!
wenn von dieser seite was käme, dann aus "kulanz"!
Nö das ist eine Grauzone. Natürlich sind Änderungen vorbehalten. Aber das wäre ja schon was tiefgreifendes. Aus zwei Gründen:
1.) VW behauptet, dass dieser Heckspoiler einen wesentlichen Unterschied macht was das Handling angeht.
2.) Man zahlt einen Aufpreis damit NICHT der Standard-Spoiler dran ist.
Wenn ich den Aufpreis für ein RCD510 zale und nur ein RCD310 bekomme, wäre ja auch ein großer Aufschrei da.
Nur weil der Unterschied hier nicht so "greifbar" ist macht ihn das noch lange nicht nichtig.
Somit steht den Geschädigten ein monetärer Ersatz zu (der allerdings sehr gering ausfallen dürfte) bzw. ggfs. das Recht den Vertrag als nichtig zu erklären.
das ist KEINE grauzone!!!
und der vergleich rcd510 und rcd 310 hat da gar nichts zu suchen!
im MT ist es doch gut beschrieben.....am beispiel, das alte bestellungen auf rns 310 lauteten oder wie zum geier das teil hieß und ausgeliefert wird nun, aufgrund der verfügbarkeit, das rns 315!
zurück zum spoiler!
bei hinzugebuchten "sonderausstattungen" ist man bei einer solchen änderungen seitens vw zwar nahe der grauzone, aber selbst dazu rate ich mal zum blick in die AGB und vorallem in die prospekte etc!
der umfang einer sonderauststattung liegt meist zum zeitpunkt des drucks, der konfiguration oder gar der bestellung zugrunde.
die geschäftsbedingungen weisen jedoch ganz deutlich darauf hin, dass technischen änderungen möglich und vorbehalten sind!
ist bei beinahe jedem rechtsgeschäft so, selbst ohne gesonderte AGB und rechtlich haltbar!
dein r-spoiler ist nichtmal eine hinzugebuchte und damit mit aufpreis versehene "sonderausstattung" sondern "nur" serienaustattung und hier kann der hersteller OHNE angabe von gründen änderungen vornehmen....!!!
Glaube ich nicht... es ist ja keine Sonderausstattung, sondern Serienausstattung, die gemäß den AGB wahrscheinlich mit "Änderungen vorbehalten" gekenzeichnet ist.
Und selbst wenn, meines Wissens kann man nur einen Vertrag als nichtig erklären, wenn die primären Gewährleistungsbehelfe (die ja Verbesserung und Austausch sind) wirtschaftlich nicht angemessen oder "technisch" unmöglich sind. Maximal liegt hier eine Art von Vertragsirrtum vor, jedoch nicht in dem Ausmaß, dass es zu einer Vertragsauflösung führen könnte. Dafür muss es sich nämlich um einen wesentlichen Vertragsbestandteil handeln, was hier zu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Fall ist, da der Vertrag auch zustande gekommen wäre, wenn der Spoiler nicht Vertragsinhalt geworden wäre...
Monetärer Ersatz ist strittig, da vorher eben Verbesserung und Austausch anstehen... jedoch eben auch nur, wenn es sich um einen wesentlichen Mangel handelt.
Hier wird glaub ich nur über Kulanz was zu holen sein...
Anmerkung: So ist das im österreichischen Recht, aber ich nehme mal an, dass sich das deutsche Recht hier nicht wirklich unterscheiden wird... falls doch, sry
EDIT: VWcoupe200 war schneller
Ich weiß ja nicht wie ihr bestellt habt, aber in dem Buchungssystem bei meinem Händler ist die R-Variante eine Option des Grundkonzepts Scirocco "Sport".
Teil dieser Option ist eine geänderte Serienausstattung.
Im Kern muss man einfach sehen, dass die Klausel "Änderungen vorbehalten" überhaupt erst entstand weil früher Autohersteller bspw. mal den Zulieferer ihrer Lacke geändert haben und das rot dann einen ticken anders war, aber dennoch rot. Das wäre zulässig.
Erfolgreich geklagt hat aber z.B. jemand der normale Sitze bestellt hatte und auf einmal welche aus Leder hatte. Der hat vor Gericht recht bekommen, da Leder zwar allgemein als "besser" empfunden wird, aber ein gänzlich andere Material ist etc. und somit andere Eigenschaften hat.
Durch die Änderung des Heckspoilers weißt laut VW auch das Auto andere Fahreigenschaften aus. Zudem habe ich ja für das Paket "R" einen Betrag X entrichtet. Teil des Pakets "R" ist eben die Änderung des Spoilers.
Wenn auf einmal nicht die Talladega sondern die Standard-Felgen (Interlagos?!) im R-Paket wären würde es auch einen Aufschrei geben ..
Ein Unterschied wäre es, wenn VW hergeht und einen NEUEN anderen R-Spoiler verbaut, da der jetzige nicht 100%ig spezifiziert ist. Was sie aber tun ist, den bestehenden zu belassen und somit einen Teil der Lieferung (Änderung des Standard-Spoilers) nicht einhalten.
Von daher wie BlueRocco schreibt auf Kulanz beharren