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Normale Version: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
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Mal ein ganz neues Thema..........

Ich dachte gestern, es gibt Dinge im Leben, die sind eigentlich ganz einfach,

UND doch kann es schwer verständlich formulieren Rolleyes könnte nun so was wie "was ist gemeint" Rätzel sein Wink

WAS ist hier wohl mit Schreiben gemeint ????????????????
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Anfang des Schreiben

Absender: Kreis ....Postfach......Stadt

Empfänger: .......
......................


Grundstück .....Moers, ....Strasse
Gemarkung .....Flur 23, Flurstück 76

Veranstaltung an der .....am xx.xx.xxxx

---------------- Landschaftsrechtliche Befreiung ------------

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

das o.a. Vorhaben ist nach Feststellungs-Nr 2.3 III Nr.9 des Landschaftsplanes
Wesel, Raum Mxxxx/Neukirchen-xxxxx verboten.

Hiermit erteile ich Ihnen die Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Nr.2 des Getztes über Natur-
schutz und Landschaftspflege (BNatschG)
vom 29.07.2009 in der zur Zeit geltenden
Fassung, das o.a. Vorhaben entsprechend den Antragsunterlagen auszuführen.

Auflagen sind nicht erforderlich.

Ende des Schreibens
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Also, was will man da zum Ausdruck bringen???

lg Guido

Lustig finde ich die Bez. (BNatschG)......= "beknatscht" das machen doch immer die kleinen 18-22jährigen Zicken bei ihren Freunden Tongue
Ich weiss liest sich langweilig und keiner versteht
WAS da wo toll/wichtig daran sein könnte Huh

Ich schreibe euch nach her was dazu

Lg guido
Die Aussage ist doch in sich widersprüchlich, oder?
Eigentlich verboten, erhält aber doch die Genehmigung/Befreiung!
Wobei die Befreiung auch eher schwammig ausgedrückt ist.
Finde ich
(23.01.2011 09:42)Pirella schrieb: [ -> ]Die Aussage ist doch in sich widersprüchlich, oder?
Eigentlich verboten, erhält aber doch die Genehmigung/Befreiung!

Hört sich ganz "normal" an, für Beamtendeutsch. Kaputtlachen

Wenn es nicht verboten wäre, brauchte er auch keine "Genehmigung-Befreiung".
Hat da einer ne Genehmigung für einen Gartengrill angefordert? Big Grin
Ist doch logisch.
Du willst eine Veranstaltung vornehmen, die verboten ist.
Du bekommst aber für diese verbotene Veranstaltung eine Befreiung. Darfst diese also durchführen.

Zitat:§ 62 Bereitstellen von Grundstücken
Der Bund, die Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
stellen in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer
natürlichen Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung eignen oder den Zugang der
Allgemeinheit zu solchen Grundstücken ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem
Umfang für die Erholung bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und
den sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine
öffentliche Zweckbindung dem nicht entgegensteht.
Ganz einfach... und das schreibe ich ohne Ironie.
Ich danke euch für die Einschätzung,

das ist mein voller Ernst

Weil wenn dem wirklich so ist,
hab ich es geschafft Yahoo

Jungs/Mädels ihr dürft euch auf eine tolles Erlebnis freuen,

mehr dazu in den nächsten Tagen

ich Spring voll in die Luft bis zur Deck

*boing* da war sie .......

Lg guido
Jetzt bin ich neugierig!
Plant da jemand ein Treffen??
Wenn ja, dann Pray
Na da bin ich mal gespannt, was dabei herauskommt - Bunte Pillen für alle ? Wink Big Grin
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