@Greed: ja bitte berichte dann!
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Laut meines Wissen's & anderen die diese Federn haben. Diese sind eingetragen worden!
Gruss
Moin, moin
Wird zwar über VW vertrieben aber ist kein Orginalteil
Da steht bestimmt in Kleingedruckten ......... "erlöschen der Betriebserlaubnis wenn nicht nach §19.3 StVZO....................."
Teilegutachten ist keine ABE
Gruß Schweinehund
Auf den Federn steht eine KBA-Nummer sowie eine original VW-Ersatzteilnummer drauf. Solang keine weiteren Änderungen an Fahrwerk und Felgen vorgenommen wurden, müssen diese nicht eingetragen werden.
(20.03.2013 16:34)daRob schrieb: [ -> ]Auf den Federn steht eine KBA-Nummer sowie eine original VW-Ersatzteilnummer drauf. Solang keine weiteren Änderungen an Fahrwerk und Felgen vorgenommen wurden, müssen diese nicht eingetragen werden.
Moin, moin
okay wär mal eine Art von Teilegutachten. Kann ich das mal sehen?
So als PDF oder so
Gruß Schweinehund
(20.03.2013 11:31)Greed schrieb: [ -> ]Gehe ich recht der annahme das ich die Federn nicht eintragen lassen muss da ich ein Teilegutachten habe ? oder müssen die trotzdem eingetragen werden ?
Einfach mal das Gutachten lesen.
(20.03.2013 11:34)Caveman8 schrieb: [ -> ]Denke die VW Federn haben auch ne ABE!?
Njet !!
(20.03.2013 12:46)daRob schrieb: [ -> ]Die Original VW Tieferlegungsfedern müssen nicht eingetragen werden, sie werden wie ein Originalteil behandelt.
Bitte verbreite hier nicht so einen gefährlichen Unfug.
(20.03.2013 12:46)daRob schrieb: [ -> ]Geschrieben von daRob - Heute 16:34
Auf den Federn steht eine KBA-Nummer sowie eine original VW-Ersatzteilnummer drauf. Solang keine weiteren Änderungen an Fahrwerk und Felgen vorgenommen wurden, müssen diese nicht eingetragen werden.
Auf den Federn steht auch keine KBA-Nummer. Zeig mir die mal. Es ist auf jeden Fall
eine Abnahme erforderlich und das steht auch genau so im Teilegutachten !!
Sag mal, wie kommst du eigentlich dazu hier solchen Quatsch zu verbreiten?
Ganz offensichtlich weißt du es ja nicht und tust nur so als ob du was wüsstest.
Moin, moin
bis jetzt kannte ich es so, Teilegutachen = Eintragung
ABE = lesen im Kleingedrucken = fahren und glücklich sein oder doch Eintragung
Kann mir mal jemand die KBA Nummer wenn die Federn welche haben sollten mal bitte nennen. Ich meine jetzt die VW Zubehör Federn.
Danke
Gruß Schweinehund
Gibt keine KBA Nummer: auf jedenfall ab zum TÜV, zahlen und glücklich sein...
also VW-Zubehör Federn müssen definitiv eingetragen werden. Hab das Teilegutachten auf PDF und dort steht es mehr als eindeutig drin!
So ist es auch.
Ein Teilegutachten bedeutet immer eine Abnahme bei TÜV/Dekra. Ob danach auch eine
sofortige Änderung der Papiere auf der Zulassungsstelle erforderlich ist steht im Gutachten.
Eine ABE kann eine Abnahme unnötig machen. Kann. Es kommt auf die Auflagen an. Bspw.
ist trotz Federn mit ABE dennoch eine Abnahme erforderlich wenn gleichzeitig Fremdräder
gefahren werden.
Wie immer hilft da das Lesen des Gutachtens.
Hat meinen Prüfer alles nicht interessiert...
Beim Versuch die Spurplatten einzutragen sah er die H&R Federn und meinte, er müsse dass komplett eintragen.
Also hat er die Felgendimensionen in Verbindung mit den Platten und den Federn eingetragen.
Dann wollte er meinen Oettingerspoiler eintragen, da hab ich gesagt dass so langsam gut wäre, wofür kaufe ich den ganzen Kram mit den ABEs, wenn ihn dass alles nicht interessiert...
Da telefonierte er hin und her und meinte das es Ok sei, allerdings kommen da noch die Schweller dran, dann bitte eintragen lassen.
Mal ehrlich, tut dass Not? :Fahne:
Wundert mich das er nicht noch die Farbe meiner Bremssättel eintragen wollte... :motz: