:hust: ein gezielter Gesichtstreffer ist aber auch als Affekthandlung nicht unüblich :hust:
der § 127 StPO ist echt gut was das angeht, und wer weiß schon genau was drin steht!?
Die Deppen, die autos demolieren sicher nicht
(19.10.2010 15:19)Sci-Rossi schrieb: [ -> ]:hust: ein gezielter Gesichtstreffer ist aber auch als Affekthandlung nicht unüblich :hust:
der § 127 StPO ist echt gut was das angeht, und wer weiß schon genau was drin steht!?
Die Deppen, die autos demolieren sicher nicht
**hust** falsch **hust**
Es handelt sich ja nicht um einen unmittelbaren rechtswidrigen Angriff auf deine Person, somit ist Notwehr ausgeschlossen!!
Ob du da mit ner Affekthandlung durchkommst, wage ich deutlich zu bezweifeln!!
Aber, das ist hier ja auch nicht das Thema!!
Oh, das tut mir Leid für dich. Solchen Leuten sollte man die Arme und Beine brechen!!!
Wie schaut die Sache eigentlich aus wenn man denjenigen ordentlich verprügeltso dass er dann ne Stunde später die Polizei ruft, ich schnell die Flasche Vodka ausm Kofferraum runtertrinke und die Polizisten mich dann mit 2Promille erwischen (Mir wurde berichtet, dass man nach 30min nicht mehr feststellen kann, wann der Alk zu sich genommen wurde) Dann hab ich ihm die Arme gebrochen und bin außerdem voll unzurechnungsfähig, zwei Fliegen mit einer Klappe, verprügelt und straffrei, geht das???
Auweia das wäre so der Punkt an dem die Erde bei mir still stehen würde. Man was hätte ich ne Laune, es sollte auch gerade keiner in meiner Nähe sein wenn ich sowas entdecke ! Du tust mir echt mega Leid ! Da Wünscht man sich manchmal den Schuldigen herbei um ........................................................................ Das wäre schön!
(19.10.2010 15:03)Fuchs schrieb: [ -> ]Also, falls ihr jemanden auf frischer Tat erwischt, braucht ihr ihn gar nicht zusammenzuwichsen, festnehmen reicht!
§ 127 StPO berechtigt euch dazu.
Ja und dazu kann man die Person auch festhalten und fixieren.
Steht im 127er zwar nicht drin, ist aber nach höchstrichterlicher Aussage nicht untunlich, solange das Mittel nicht über Maß ist.
Ich zitiere:
Allerdings gestattet das Recht zur Festnahme nicht die Anwendung eines jeden Mittels, das zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist, selbst wenn die Ausführung oder Aufrechterhaltung der Festnahme sonst nicht möglich wäre. Das angewendete Mittel muß vielmehr zum Festnahmezweck in einem angemessenen Verhältnis stehen. Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 50; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 1
Klar, ist immer leicht gesagt, aber ein Versuch ist es allemal wert.
Wer Hilfe braucht, um Fesselungstechniken zu erlernen, der meldet sich
Ich wusste es, dass nen Bundi bzw Ex Bundi den § schreibt
Wollte es auch erst machen
Hab aber eine Seite später dein Beitrag gesehen
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Ist aufjedenfall mies, ich meide eig. jede Nähe von solchen Veranstaltungen...Selbst beim Einkaufen nehme ich lieber paar Schritte mehr in Kauf und stell ihn dort ab, wo kaum Autos stehen aufgrund der Entfernung
Gruß
Gruß
Ich weiß ja nicht, aber wenn ich einen erwische würde, dann hat der mich eindeutig angegriffen und ich habe in Notwehr gehandelt als ich zuschlagen musste um mich selbst zu schützen.
Deutschland kannst du bei sowas nur vergessen. Der Täter hat mehr Rechte als das Opfer.
is doch alles ganz easy.
Wenn ihr aussteigt und euer Auto verlasst, setzt es einfach unter Strom. Dann geht da keiner mehr dran
und so n kleiner Funke hat noch keinem geschadet.