Hallo,
ich wollte mal fragen, ob jemand die rechtliche Lage kennt, wenn man sich Winterreifen holt, die weniger max. Geschwindigkeit zulassen als der Wagen, dann muss man ja normalerweise sich solch einen tollen Aufkleber in den Sichtbereich des Fahrer kleben.
So nun meine Frage, reicht es aus, dass man sich in der MFA nur die Geschwindigkeitswarung einspeichert und keinen Aufkleber drinn hat?
Würde da die Rennleitung was sagen???
Ich bin nämlich gerade am schauen und habe Winterreifen gefunden, die einen bis max. 210km/h, was ja für den Winter völlig aussreicht und die anderen für 10€ mehr pro Reifen bis 240km/h.
Nur wenn die Rennleitung sich da querstellen sollte, dann gebe ich halt die 10€ pro Reifen mehr aus...
Hoffe da kennt sich jemand mit aus.
MfG Andy
Du musst dafür einen kleinen Aufkleber am Tacho drauf haben (Bis 210 ), dann sagt keiner was.
Bekommst bei jedem Reifenhändler...
und genau darum geht es mir, dass ich diesen blöden aufkleber nicht haben muss, daher halt die frage, ob die eingespeicherte geschwindigkeitswarung in der MFA ausreicht
ich klebe mir doch nicht solch einen mist ins auto
Ich glaube nicht das dieses reicht.
Müsstest du denen ja dann nachweisen das der Wagen diese funktion hat..
(18.09.2010 14:37)Holger68 schrieb: [ -> ]Ich glaube nicht das dieses reicht.
Müsstest du denen ja dann nachweisen das der Wagen diese funktion hat..
ja genau darum geht es mir, deswegen wollte ich mal wissen, ob sich jemand mit der rechtslage auskennt, weil ich auch nicht wirklich dran
glaube...
wär natürlich schön, wenn es denn trotzdem so konform wäre...
Die Einstellung in der MFA reicht aus!
Man bekommt ja sogar eine aktive Warnung bei Überschreitung der Geschwindigkeit.
Der Nachweis ist ja auch jeder Zeit zu erbringen.
Und was sagt man bei einer allg. Verkehrskontrolle?
...beim bekannten hats nicht gereicht
er durfte blechen ! Die Bullen bestanden auf ein Aufkleber
Können sie nicht.
Der Warnhinweis muss vorhanden sein, es steht aber nirgends etwas von einem Aufkleber.
Bei mir hat es gereicht.
Ich habe auf die Warneinstellung in der MFA verwiesen.
Geprüft wurde es nicht!
Im Ernstfall kann man aber jederzeit die Einstellung aufrufen und denen zeigen welche Geschwindigkeit eingestellt ist und das dass System aktiviert ist.
Ich halte aber sicherlich niemanden davon ab sich diesen extrem hübschen Aufkleber auf den ja so unempfindlichen Tacho zu kleben
Was sagen denn unsere Jungs der Rennleitung zu dem Thema?
(18.09.2010 15:10)Viper67 schrieb: [ -> ]Im Ernstfall kann man aber jederzeit die Einstellung aufrufen und denen zeigen welche Geschwindigkeit eingestellt ist und das dass System aktiviert ist.
Ich halte aber sicherlich niemanden davon ab sich diesen extrem hübschen Aufkleber auf den ja so unempfindlichen Tacho zu kleben
Was sagen denn unsere Jungs der Rennleitung zu dem Thema?
genau das denke ich ja auch, nur war ich mir halt nicht sicher, ob es auch ausreicht?!
zur not hätte ich mir dann halt die 10€ teureren reifen geholt und dann wär ich aus der sache raus, aber so sind es dann ja doch nochmal 40€€ die man sparen kann und kleinvieh macht ja auch mist
und solch ein hässlicher aufkleber kommt bei mir auf gar keinen fall rein, niemals!!!